Preise auf Anfrage

!Wichtige Information!

 

Ab 01.02.19 wird für Einzel- bzw. Sonderfahrten Wegegeld in Rechnung gestellt. Dies orientiert sich an der Gebührenordnung für Tierärzte. Es beträgt 2,30€ je Doppelkilometer und wird ab meinem Abfahrtsort bzw meinem Geschäftssitz berechnet. Es betrifft alle Fahrten die nicht auf der Tagestour liegen und extra gefahren werden müssen. Hier geht es grundsätzlich um alle arbeiten (meistens betrifft dies allerdings, das abnehmen von Beschlägen, das wieder aufnageln von abgetreten Beschlägen oder die Unterstützung eines Tierarztes bei der Behandlung), also die vom Kunden oft als „Notfall“ bezeichneten arbeiten.

 

Diese Kosten fallen zusätzlich zu den regulären Arbeitspreisen an.

 

Fragen hierzu kann ich gerne telefonisch vor dem Auftrag beantworten.

 

Die normal vergebenen Termine sind hiervon nicht betroffen